Allgemeine Auftragsbedingungen
Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzungsaufträge
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzerin Ilaine Distler, im Folgenden kurz Übersetzerin genannt, und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs– und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zulasten der Übersetzerin.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Auftragnehmerin wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Übersetzerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 € begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er einen offensichtlichen Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung der Übersetzung schriftlich anzuzeigen. Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen — wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden nachweisbar abgeschickt wurde — keinen Einwand, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres anzuzeigen. Rügt der Auftraggeber innerhalb der 14-Tage-Frist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich in Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu beschreiben. Die Übersetzerin wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im Übrigen innerhalb angemessener Frist vornehmen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist die Übersetzerin berechtigt, auf Basis der vom Auftraggeber wiederum in Textform so genau wie möglich beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Herabsetzung des vereinbarten Honorars oder zur Rückgängigmachung des Vertrags berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an die Übersetzerin zurück.
Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Auftraggeber wegen Übersetzungsmängeln nur dann zu, wenn die Übersetzerin, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(6) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Übersetzerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs– und –entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Übersetzerin.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
nach oben
Allgemeine Auftragsbedingungen für Dolmetschleistungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Dometscherin Ilaine Distler (nachfolgend ‚Dolmetscherin’ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Dolmetscherin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Dolmetschauftrags
(1) Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht.
(2) Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Dolmetscherin zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
(3) Die Urheberrechte der Dolmetscherin bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
3. Ersatz
(1) Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat sie nach besten Kräften und soweit ihr dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4. Mitwirkungs– und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Dolmetscherin rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen– nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.). Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Dolmetscherin zur Verfügung zu stellen (Terminologie, interne Begriffe, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.)
(2) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Dolmetscherin.
5. Haftung
(1) Die Dolmetscherin haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6. Berufsgeheimnis
(1) Die Dolmetscherin ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
7. Vergütung
(1) Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig.
(2) Die Dolmetscherin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Dolmetscherin kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.
8. Höhere Gewalt
(1) Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits bei der Dolmetscherin entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.
9. Absage
(1) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste der Dolmetscherin für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat die Dolmetscherin Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihr nachweislich entstandenen Kosten. Soweit die Dolmetscherin für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann sie die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.
10. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Dolmetscherin.
11. Salvatorische Klausel
(1) Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
12. Änderungen und Ergänzungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Seminare /Ilaine Distler
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in Schriftform durch den Teilnehmer bzw. Vertretungsberechtigten bei Firmenkunden. Die Anmeldungen sind verbindlich. Durch meine schriftliche Rückbestätigung der Teilnahme an dem offenen Seminar kommt ein rechtsgültiger Seminarvertrag zustande.
Die Teilnehmerzahl pro Seminar ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sollten bis spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn erfolgen.
2. Leistungen
Im Seminarpreis sind, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, folgende Leistungen enthalten:
Moderation der Seminar-Veranstaltung
Vermittlung der in der Ausschreibung angegebenen Seminarinhalte
Tagungs– und Seminartechnik
Seminarbegleitende Unterlagen
Erfrischungsgetränke werden im Seminarraum zur Verfügung gestellt (Mittagessen und eventuelle dazugehörige Getränke sind im Preis nicht enthalten)
3. Preise /Zahlung
Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Seminarpreis ist unmittelbar nach Erhalt meiner Anmeldebestätigung und Rechnung bis spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn ohne Abzug zu zahlen. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme.
Eventuell notwendige An-/Abreiskosten, Parkgebühren oder Unterkunft erfolgen in Eigenregie der Teilnehmer/innen. Diese Kosten sind nicht im Preis enthalten.
4. Stornierung /Vertretung durch den Teilnehmer/innen
Sie können Ihre Anmeldung zu jedem Zeitpunkt stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen in diesem Fall folgende Stornierungsgebühren berechnen muss:
Stornierung bis 3 Wochen vor Seminarbeginn keine Stornogebühr
Stornierung bis 2 Wochen vor Seminarbeginn 50% des Seminarpreises
Stornierung bis 1 Woche vor Seminarbeginn 75% des Seminarpreises
Stornierung danach bis zum Tag des Seminars 100% des Seminarpreises
Maßgebend ist hierfür der Eingang der schriftlichen Stornierung bei mir. Bei Nichterscheinen des/der Teilnehmers/innen berechne ich die gesamte Seminargebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des der angemeldeten Teilnehmers/innen möglich.
5. Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern
Ilaine Distler ist berechtigt, Teilnehmer/innen vor dem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall vollends zurück erstattet. Teilnehmer/innen, die wiederholt den Seminarablauf stören können vom Seminar ausgeschlossen werden. Die Seminargebühr ist in diesem Fall vollends zu entrichten.
6. Teilnehmerzahl:
Das Seminar wird in der Regel erst ab 4 Teilnehmern/innen durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl für das von mir angebotene Seminar liegt bei 10 Teilnehmern/innen. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen den/die Teilnehmer/innen nicht zu Preisnachlass.
7. Stornierung durch den Referenten /Ausfall /Haftung
Sie werden in dem Fall der Unterschreitung der Mindesteilnehmerzahl bis spätestens 5 Tage vor dem Seminarbeginn schriftlich von mir informiert. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit der Referentin Ilaine Distler, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von mir nicht zu vertretenden Ausfall oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars.
Sollte ich das Seminar aus wichtigen Gründen (siehe auch oben) absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Seminargebühr. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.
Für Gegenstände die in dem Seminar mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge– und Vermögensschäden jeder Art übernehme ich keinerlei Haftung.
7. 5. Urheberrecht
Die Seminarunterlagen von Ilaine sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Einwilligung von mir nicht vervielfältigt oder verändert werden.
8. Schlussbestimmungen:
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Regensburg. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzerin Ilaine Distler, im Folgenden kurz Übersetzerin genannt, und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs– und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zulasten der Übersetzerin.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Auftragnehmerin wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Übersetzerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 € begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er einen offensichtlichen Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung der Übersetzung schriftlich anzuzeigen. Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen — wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden nachweisbar abgeschickt wurde — keinen Einwand, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres anzuzeigen. Rügt der Auftraggeber innerhalb der 14-Tage-Frist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich in Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu beschreiben. Die Übersetzerin wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im Übrigen innerhalb angemessener Frist vornehmen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist die Übersetzerin berechtigt, auf Basis der vom Auftraggeber wiederum in Textform so genau wie möglich beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Herabsetzung des vereinbarten Honorars oder zur Rückgängigmachung des Vertrags berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an die Übersetzerin zurück.
Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Auftraggeber wegen Übersetzungsmängeln nur dann zu, wenn die Übersetzerin, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(6) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Übersetzerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs– und –entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Übersetzerin.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
nach oben
Allgemeine Auftragsbedingungen für Dolmetschleistungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Dometscherin Ilaine Distler (nachfolgend ‚Dolmetscherin’ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Dolmetscherin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Dolmetschauftrags
(1) Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht.
(2) Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Dolmetscherin zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
(3) Die Urheberrechte der Dolmetscherin bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
3. Ersatz
(1) Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat sie nach besten Kräften und soweit ihr dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4. Mitwirkungs– und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Dolmetscherin rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen– nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.). Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Dolmetscherin zur Verfügung zu stellen (Terminologie, interne Begriffe, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.)
(2) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Dolmetscherin.
5. Haftung
(1) Die Dolmetscherin haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6. Berufsgeheimnis
(1) Die Dolmetscherin ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
7. Vergütung
(1) Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig.
(2) Die Dolmetscherin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Dolmetscherin kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.
8. Höhere Gewalt
(1) Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits bei der Dolmetscherin entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.
9. Absage
(1) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste der Dolmetscherin für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat die Dolmetscherin Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihr nachweislich entstandenen Kosten. Soweit die Dolmetscherin für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann sie die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.
10. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Dolmetscherin.
11. Salvatorische Klausel
(1) Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
12. Änderungen und Ergänzungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Seminare /Ilaine Distler
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in Schriftform durch den Teilnehmer bzw. Vertretungsberechtigten bei Firmenkunden. Die Anmeldungen sind verbindlich. Durch meine schriftliche Rückbestätigung der Teilnahme an dem offenen Seminar kommt ein rechtsgültiger Seminarvertrag zustande.
Die Teilnehmerzahl pro Seminar ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sollten bis spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn erfolgen.
2. Leistungen
Im Seminarpreis sind, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, folgende Leistungen enthalten:
Moderation der Seminar-Veranstaltung
Vermittlung der in der Ausschreibung angegebenen Seminarinhalte
Tagungs– und Seminartechnik
Seminarbegleitende Unterlagen
Erfrischungsgetränke werden im Seminarraum zur Verfügung gestellt (Mittagessen und eventuelle dazugehörige Getränke sind im Preis nicht enthalten)
3. Preise /Zahlung
Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Seminarpreis ist unmittelbar nach Erhalt meiner Anmeldebestätigung und Rechnung bis spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn ohne Abzug zu zahlen. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme.
Eventuell notwendige An-/Abreiskosten, Parkgebühren oder Unterkunft erfolgen in Eigenregie der Teilnehmer/innen. Diese Kosten sind nicht im Preis enthalten.
4. Stornierung /Vertretung durch den Teilnehmer/innen
Sie können Ihre Anmeldung zu jedem Zeitpunkt stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen in diesem Fall folgende Stornierungsgebühren berechnen muss:
Stornierung bis 3 Wochen vor Seminarbeginn keine Stornogebühr
Stornierung bis 2 Wochen vor Seminarbeginn 50% des Seminarpreises
Stornierung bis 1 Woche vor Seminarbeginn 75% des Seminarpreises
Stornierung danach bis zum Tag des Seminars 100% des Seminarpreises
Maßgebend ist hierfür der Eingang der schriftlichen Stornierung bei mir. Bei Nichterscheinen des/der Teilnehmers/innen berechne ich die gesamte Seminargebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des der angemeldeten Teilnehmers/innen möglich.
5. Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern
Ilaine Distler ist berechtigt, Teilnehmer/innen vor dem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall vollends zurück erstattet. Teilnehmer/innen, die wiederholt den Seminarablauf stören können vom Seminar ausgeschlossen werden. Die Seminargebühr ist in diesem Fall vollends zu entrichten.
6. Teilnehmerzahl:
Das Seminar wird in der Regel erst ab 4 Teilnehmern/innen durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl für das von mir angebotene Seminar liegt bei 10 Teilnehmern/innen. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen den/die Teilnehmer/innen nicht zu Preisnachlass.
7. Stornierung durch den Referenten /Ausfall /Haftung
Sie werden in dem Fall der Unterschreitung der Mindesteilnehmerzahl bis spätestens 5 Tage vor dem Seminarbeginn schriftlich von mir informiert. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit der Referentin Ilaine Distler, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von mir nicht zu vertretenden Ausfall oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars.
Sollte ich das Seminar aus wichtigen Gründen (siehe auch oben) absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Seminargebühr. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.
Für Gegenstände die in dem Seminar mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge– und Vermögensschäden jeder Art übernehme ich keinerlei Haftung.
7. 5. Urheberrecht
Die Seminarunterlagen von Ilaine sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Einwilligung von mir nicht vervielfältigt oder verändert werden.
8. Schlussbestimmungen:
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Regensburg. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.